Rechtsberatung mit wirtschaftlichem Fokus
Nachlassverwaltung | Wirtschaftsrecht

Professionalität. Juristische Expertise. Wirtschaftskompetenz.

Beziehungen und Vermögenswerte erfordern rechtliche Klarheit und wirtschaftliches Augenmaß.

Rechtsanwalt Max Mahnkopf berät und vertritt seit mehr als 20 Jahren Unternehmen, Unternehmer sowie Beteiligte in vermögensbezogenen und wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten.

Ein besonderer Tätigkeitsschwerpunkt liegt heute in der Nachlassverwaltung, der Nachlasspflegschaft und der Testamentsvollstreckung. Die Kanzlei wird regelmäßig von Nachlassgerichten bestellt und begleitet komplexe Nachlassfälle mit Vermögensbezug, Immobilien und streitigen Beteiligten.

Daneben berät die Kanzlei weiterhin ausgewählte Unternehmen und Unternehmer im Wirtschaftsrecht.

Nachlassverwaltung und Erbrecht

  • Nachlassverwaltung und Nachlasspflegschaft

  • Testamentsvollstreckung

  • Sicherung, Verwaltung und Verwertung von Nachlassvermögen

  • Abwicklung komplexer Nachlassfälle mit Immobilien und Vermögenswerten

  • Vertretung gegenüber Nachlassgerichten

  • Erbscheinsverfahren

  • Testamentsanfechtung und Auslegung von Testamenten

  • Nachlassvermögen mit Auslandsbezug

  • Bank- und Vermögensangelegenheiten mit internationalem Bezug


Wirtschaftsrecht

  • Vertragsprüfung, Vertragsgestaltung und Vertragsverhandlung

  • Kommerzielle Verträge, insbesondere im Bereich Film, Werbung und Medien

  • Autoren- und Kreativverträge

  • Gewerblicher Rechtsschutz und geistiges Eigentum

  • Markenrecht und Wettbewerbsrecht

  • Medien- und Presserecht

  • Gesellschaftsrecht

  • Forderungsdurchsetzung

  • Vertretung vor Gericht

Rechtsanwalt Max Mahnkopf ist seit mehr als 20 Jahren anwaltlich tätig.

In den vergangenen Jahren hat sich ein besonderer Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich der Nachlassverwaltung, der Nachlasspflegschaft und der Testamentsvollstreckung entwickelt, häufig auf Bestellung der Nachlassgerichte.

Die Tätigkeit ist geprägt von einem strukturierten, wirtschaftlich geprägten Ansatz sowie dem Ziel, rechtliche und tatsächliche Konflikte frühzeitig zu erkennen und sachgerecht zu lösen.